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Website-Erstellung

Vertrag für Website-Erstellung der Firma MediaContact e.K.

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*Webseitenvertrag zur Domain ....................

 

zwischen (Kunde)

und der Fa. Media Contact, Deggendorf (Anbieter)

 


§ 1 Gegenstand des Vertrages

  1. Gegenstand des Vertages ist die Umsetzung eines vorgegebenen Konzeptes für eine Webseite und die Erstellung der Webseite.

  2. Einstellung der Webseite in das World Wide Web auf die Domain des Kunden.

  3. Der exakte Seitenaufbau wird in einem vom Kunden übermittelten Entwurf geregelt und gilt als Bestandteil dieses Vertrages.


§ 2 Pflichten des Anbieters

  1. Der Anbieter verpflichtet sich, einen gebrauchstauglichen Webauftrit t im HTML-Format herzustellen und diesen dem Kunden in das Internet einzuspielen auf dessen Webserver.

    (1a) Der Auftragnehmer kann, wenn gewünscht, für die Beantragung bzw. Anmeldung der vom Auftraggeber gewünschten Domain bei der zuständigen Stelle sorgen, trägt jedoch keine Gewähr dafür, dass die zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter ist und zudem auf Dauer Bestand haben wird. Der Auftragnehmer wird lediglich als Vermittler tätig und hat daher keinen Einfluss auf die tatsächliche Vergabe der Domain.

    (1b) Der Auftragnehmer kann weiterhin, sofern gewünscht, für den Kunden einen Zugang zum World Wide Web vorschlagen und einrichten.

  2. Der Anbieter erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen in drei Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze 3-5

  3. Konzeptphase:

Der Anbieter übernimmt das Konzept für die Struktur der Webseite aus dem vom Kunden übermittelten Entwurf. In diesem Entwurf ist der gesamte Aufbau geregelt und liegt als Datei oder handschriftlich vom Kunden vor.

4)Entwurfsphase:

Der Anbieter erstellt eine Basisversion der Webseite auf der Grundlage des übermittelten Kundenentwurfs. Die Basisversion muss die Struktur der Webseite erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionen aufweisen. Zur notwendigen Grundfunktion gehört insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Links, falls vorhanden, die die einzelnen Webseiten verbinden.

Die Entwurfsvorlage ist maßgeblich für die Entwurfserstellung der Webseite und beinhaltet bis zu zwei Folgeänderungen nach Erstübermittlung der Entwurfsvorlage. Weitere Änderungen an der ersten Vorlage werden nach Stundensatz 35.- EUR berechnet.

  1. Herstellungsphase:

    Nach Fertigstellung der Basisversion und deren schriftliche Freigabe durch den Kunden erstellt der Anbieter

    die Endversion der Webseite. Die Freigabe kann über Email erfolgen. Alle Änderungen am Layout nach Freigabe durch den Kunden wird nach Stundensatz berechnet.

  2. Der Anbieter verpflichtet sich, die Webseite auf die aktuell gängigen Browser zu optimieren und mit einer zeit­ gemäßen Bildschirmauflösung ins Netz zu stellen.


§ 3 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde stellt dem Anbieter die in die Webseite einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Sollen Inhalte vom Anbieter erbracht/hergestellt werden, wird dieses gesondert nach Stundensatz abgerechnet.

  2. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen.

  3. Der Kunde wird dem Anbieter die einzelnen Texte in Form einer üblichen Textdatei z. B: Word zur Verfügung stellen. Eine gewünschte Uberarbeitung der zur Verfügung gestellten Texte wird gesondert nach Stundensatz berechnet

  4. Der Kunde wird dem Anbieter Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos, etc.) folgendermaßen zur Verfügung stellen: In abgedruckter Form (bzw. Fotoabzüge) in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet oder in digitaler Form, angemessene Bildbearbeitung für optimale Internetqualität inklusive für die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegt Bilderanzahl.

  5. Der Kunde wird dem Anbieter die in den gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben zeitnah zur Verfügung stellen.

  6. Der Auftraggeber wird selbst für die dauerhafte Speicherung der Webseite auf seinem Server (Hosting) Sorge tragen.

§ 4Abnahme

  1. Der Anbieter lässt fertig gestellte Unterseiten des Webauftritts durch Unterschrift oder Emailbestätigung vom Kunden abnehmen.

  2. Nach vollständiger Fertigstellung der Webseite ist der Anbieter verpflichtet, dem Kunden die Webseite auf dessen Internet-Server bereitzustellen bzw. auf dessen Domain zu publizieren. Die FTP-Zugangsdaten sind dem Anbie vom Kunden zur Verfügung zu stellen. Der Kunde nimmt innerhalb von 7 WERKTAGEN die Webseite ab, wenn keine schriftlichen Einwände vorgebracht werden.


§ 5 Vergütung

(1 )Die Auftragserteilung erfolgt nach vom Kunden unterschriftlich bestätigtem Angebot des Anbieters .

  1. Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus dem vom Kunden schriftlich bestätigtem Angebot , welches in der Auftragsbestätigung mündet.

    Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungsstellung. Zwischenabrechnungen sind möglich.

  2. Arbeiten, die über den bei Vertragsabschluß vereinbarten Umfang des Webauftritts hinausgehen (zusätzliche Fotos, Texte, Anderungen an bereits durch den Kunden abgenommenen Unterseiten u.A.), auch während der Fertigstellung der in Auftrag gegebenen Webseite, werden gemäß Stundensatz abgerechnet.

  3. Die Vergütung des Auftragnehmers hat 14 Tage nach Zugang der Zwischen/Schlussrechnung durch den Auftraggeber zu erfolgen.


§ 6 Gewährleistung und Haftung

(1)Für Mängel an der Webseite haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen(§§ 633 ff. BGB). (2)Der Anbieter ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter

nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. 

(3)Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen die aus den Inhalten der Webseite resultieren, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von jeglicher Haftung gegenüber

ritten freizustellen.


§ 7 Fertigstellung der Webseite

(1)Fertigstellungstermin: Die Fertiggestellung des Webauftritts richtet sich nach den Zeitpunkten der Uberlassung der Webinhalte durch den Kunden. Der Anbieter verpflichtet sich, die Fertigstellung dbz. zeitnah zu bewerkstelligen.


§ 9 Kündigung

Dieser Vertrag kann beiderseits ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden unter Einhaltung folgender Regelungen:

  1. In jedem Fall sind bereits bezahlte Vergütungen von einer Rückzahlung ausgeschlossen.

  2. Bei Kündigung durch eine der beiden Seiten verzichten beide Seiten auf gegenseitige Anspruchsteilungen. Das Urheberrecht liegt beim Erbringer des Layouts und der Inhalte, in diesem Fall beim Kunden.


    § 10 Rechteübertagung

    Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Webseite für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten ausschließlich, unwiderruflich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich ein. Dieses Nutzungsrechtwird jedoch wie folgt beschränkt:

    1. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird gemäߧ 158 Abs. 1 BGB wirksam, wenn der Auftraggeber die gemäß dieses Vertrages geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig gezahlt hat.

    2. Sämtliche an der Webseite oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung auf der Webseite entstehenden Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Auftraggeber.

    3. Der Auftragnehmer wird als Urheber der Webseite auf derselben genannt.


§ 11 Geheimhaltung

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine ihm während seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen des Auftraggebers und dessen Auftraggebern ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen. Gleiches gilt für die ihm übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Kenntnisse.

  2. Vertraulich sind sämtliche Informationen, die zwischen den Vertragsparteien im Rahmen des Vertrages ausgetauscht werden, unabhängig davon, ob dies mündlich oder schriftlich geschieht, diese als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund der Umstände als vertraulich anzusehen sind. Dies gilt insbesondere auch für den Inhalt dieses Vertrages und für die bei dessen Abwicklung gewonnenen Kenntnisse.

  3. Falls als vertraulich qualifizierte Informationen aufgrund eines vollziehbaren Beschlusses oder sonstigen Bescheids eines Gerichts, einer Behörde oder sonstigen Regierungsorganisation öffentlich zu machen sind, verpflichtet sich die vom Beschluss adressierte Partei dazu, die andere Partei unverzüglich zu informieren und diese im Rahmen der rechtlichen Anfechtung eines solchen Beschlusses angemessen zu unterstützen.

  4. Diese Geheimhaltungsvereinbarung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

 

§ 12Schlussbestimmungen

  1. Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

  2. Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Deggendorf als Gerichtsstand vereinbart.

  3. Sollten die einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Ubrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was

    die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.


    Deggendorf, den


    Unterschrift/Stempel Kunde Media Contact


    * Vertragsinhalte können je Projekt abweichen bzw. dem Projekt angepasst werden müssen.

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Stand Okt.2020


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+49 (0)170/4650756

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